Einführung einer Parkraumbewirtschaftung

Auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (AFZ) wurde im Auftrag der Zentralverwaltung der FHF in Zusammenarbeit mit dem BLB Brandenburg und einer Privatfirma eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Diese wird ab dem 15. März 2024 in Kraft treten.

Für Parkverstöße wird ein Entgelt in Höhe von mind. 48 EUR erhoben, bei schweren Verstößen z. B. bei der Blockierung eines Behindertenparkplatzes erhöht sich das Entgelt entsprechend.

Auf die auf dem Gelände des AFZ KW ausgehängten Vertrags- und Einstellbedingungen der Betreiberfirma wird hingewiesen!

Wegen der geschilderten Sachlage wird allen Anreisenden dringend empfohlen, soweit wie möglich öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Auch Fahrgemeinschaften sollten verstärkt in Betracht gezogen werden.

Soweit private Fahrzeuge genutzt werden, wird eine rechtzeitige Anreise vor Seminarbeginn angeraten, um bei Bedarf ggf. Ausweichparkplätze auch außerhalb der Liegenschaft (auf)suchen zu können.

  • Parkhaus am Fontane Center (am Fontaneplatz 9-10 in 15711 Königs Wusterhausen)
  • Goethestraße (hinterer Bereich Richtung Nottekanal)
  • Neubau-Wohngebiet gegenüber dem AFZ KW, andere Straßenseite zur Luckenwalder Straße (Goethestraße, Heinrich-Heine-Straße, Johannes-R.-Becher-Straße, Erich-Weinert-Straße, Herderstraße usw.)
  • Neubau-Wohngebiet angrenzend zum hinteren AFZ-Ausgang (Rosa-Luxemburg-Straße und anliegende Straßen)
Letzte Aktualisierung: 08.03.2024 um 12:37 Uhr
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