Fortbildung
Die Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen organisiert Fortbildungen hauptsächlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz des Landes Brandenburg und führt diese durch.
Die Justizakademie ist eine dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zugeordnete Einrichtung.
Die Fachaufsicht ist an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) übertragen.
Das GJPA ist zuständig für die Grundsatzangelegenheiten der Aus- und Fortbildung aller Justizdienste (außer Vollzug).
Ablauf der Tagungsorganisation:
Ausschreibung der Einzelveranstaltungen
Programmkonferenz
Das Jahresprogramm der Justizakademie wird durch Vertreterinnen und Vertreter aller Geschäftsbereiche auf einer Programmkonferenz Ende des II. Quartals des Vorjahres beschlossen. Das erarbeitete Programm wird anschließend im Internet und in einer Broschüre veröffentlicht. Dieses Programmheft gibt den Stand vom Oktober des Vorjahres wieder. Änderungen, insbesondere bei den Terminen, können nicht immer ausgeschlossen werden und werden mit der Ausschreibung mitgeteilt und auf der Internetseite berücksichtigt.
Ausschreibung der Einzelveranstaltungen
Die Ausschreibung der Einzelveranstaltungen erfolgt etwa drei Monate vor Tagungsbeginn. Die Bewerbungen sollten dann umgehend bei der jeweiligen Behördenleitung eingereicht und auf dem Dienstweg an die zuständige Mittelbehörde bzw. das GJPA gerichtet werden.
Teilnehmerauswahl
Die Teilnehmerauswahl für die zugewiesenen Tagungsplätze obliegt den Leiterinnen und Leitern der Mittelbehörden bzw. dem GJPA.
Einladungen
Einladungen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Regel spätestens zwei Wochen vor Tagungsbeginn per Mail an die Dienststelle übersandt. Falls benannte Teilnehmerinnen und Teilnehmer acht Tage vor Veranstaltungsbeginn noch keine Einladung erhalten haben, können sie bei der auswählenden Behörde oder unmittelbar bei der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen bzw. dem GJPA nachfragen.
Verbindliche Teilnahme
Die Teilnahme an den Tagungen wird dienstlich angeordnet. Ein Fernbleiben ist nur aus dringenden Gründen, die unverzüglich der benennenden Stelle mitzuteilen sind, möglich. Kurzfristige Absagen sollten vermieden werden, weil andere Interessenten dann nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden können.
Zuständigkeiten
Seit dem 01.01.2005 ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig für die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen des höheren Justizdienstes.
Die Tagungen für alle anderen Dienste werden durch die Justizakademie organisiert.
Die Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen organisiert Fortbildungen hauptsächlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz des Landes Brandenburg und führt diese durch.
Die Justizakademie ist eine dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zugeordnete Einrichtung.
Die Fachaufsicht ist an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) übertragen.
Das GJPA ist zuständig für die Grundsatzangelegenheiten der Aus- und Fortbildung aller Justizdienste (außer Vollzug).
Ablauf der Tagungsorganisation:
Ausschreibung der Einzelveranstaltungen
Programmkonferenz
Das Jahresprogramm der Justizakademie wird durch Vertreterinnen und Vertreter aller Geschäftsbereiche auf einer Programmkonferenz Ende des II. Quartals des Vorjahres beschlossen. Das erarbeitete Programm wird anschließend im Internet und in einer Broschüre veröffentlicht. Dieses Programmheft gibt den Stand vom Oktober des Vorjahres wieder. Änderungen, insbesondere bei den Terminen, können nicht immer ausgeschlossen werden und werden mit der Ausschreibung mitgeteilt und auf der Internetseite berücksichtigt.
Ausschreibung der Einzelveranstaltungen
Die Ausschreibung der Einzelveranstaltungen erfolgt etwa drei Monate vor Tagungsbeginn. Die Bewerbungen sollten dann umgehend bei der jeweiligen Behördenleitung eingereicht und auf dem Dienstweg an die zuständige Mittelbehörde bzw. das GJPA gerichtet werden.
Teilnehmerauswahl
Die Teilnehmerauswahl für die zugewiesenen Tagungsplätze obliegt den Leiterinnen und Leitern der Mittelbehörden bzw. dem GJPA.
Einladungen
Einladungen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Regel spätestens zwei Wochen vor Tagungsbeginn per Mail an die Dienststelle übersandt. Falls benannte Teilnehmerinnen und Teilnehmer acht Tage vor Veranstaltungsbeginn noch keine Einladung erhalten haben, können sie bei der auswählenden Behörde oder unmittelbar bei der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen bzw. dem GJPA nachfragen.
Verbindliche Teilnahme
Die Teilnahme an den Tagungen wird dienstlich angeordnet. Ein Fernbleiben ist nur aus dringenden Gründen, die unverzüglich der benennenden Stelle mitzuteilen sind, möglich. Kurzfristige Absagen sollten vermieden werden, weil andere Interessenten dann nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden können.
Zuständigkeiten
Seit dem 01.01.2005 ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig für die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen des höheren Justizdienstes.
Die Tagungen für alle anderen Dienste werden durch die Justizakademie organisiert.
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